Am Morgen nach einer Wahl stehen zwei Menschen vor demselben Ergebnis.
Der eine ist erleichtert. Der andere enttäuscht oder wütend.
Sie können vollkommen unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was für ihr Land richtig ist. Sie können einander politisch widersprechen und denselben Wahlausgang gegensätzlich beurteilen.
Und dennoch kann etwas zwischen ihnen bestehen bleiben:
die Anerkennung, dass die Stimmen gezählt wurden, dass Regeln gelten und dass ein Ergebnis auch dann Bestand hat, wenn es nicht das eigene ist.
Eine offene Gesellschaft beginnt nicht dort, wo Menschen übereinstimmen.
Sie beginnt dort, wo sie Wege finden, mit ihrer Uneinigkeit zu leben.
Pluralität ist kein Mangel demokratischer Gesellschaften.
Menschen machen unterschiedliche Erfahrungen. Sie besitzen unterschiedliche Interessen, Erinnerungen und Überzeugungen. Sie beurteilen dieselben Ereignisse verschieden und gelangen zu unterschiedlichen Vorstellungen davon, wie eine Gesellschaft leben sollte.
Eine offene Gesellschaft muss diese Unterschiede nicht beseitigen.
Im Gegenteil: Sie muss sie ermöglichen.
Aber Pluralität braucht etwas, worauf sie sich beziehen kann.
Menschen können darüber streiten, welche Politik auf eine Krise antworten sollte. Schwieriger wird dieser Streit, wenn sie sich nicht mehr darüber verständigen können, was geschehen ist, nach welchen Verfahren eine Entscheidung getroffen wurde oder welche Gründe überhaupt als Gründe gelten können.
Gemeinsame Wirklichkeit bedeutet deshalb nicht, dass alle dieselbe Wirklichkeit erleben müssen.
Sie bedeutet, dass unterschiedliche Wirklichkeiten aufeinander bezogen bleiben können.
Dafür braucht eine Gesellschaft Verfahren.
Wahlen sind ein Beispiel. Gerichte ein anderes. Wissenschaftliche Prüfungen, parlamentarische Regeln und journalistische Standards erfüllen sehr unterschiedliche Aufgaben, aber ihnen liegt ein ähnlicher Gedanke zugrunde:
Nicht jede strittige Frage kann dadurch entschieden werden, dass Menschen einander überzeugen.
Manchmal braucht es Regeln dafür, wie mit Uneinigkeit umgegangen wird.
Verfahren ersetzen Wahrheit nicht.
Eine Mehrheit kann irren. Ein Gericht kann falsch entscheiden. Wissenschaftliche Erkenntnisse können korrigiert werden. Medien können versagen.
Gerade deshalb darf Vertrauen in Institutionen niemals bedeuten, ihnen Unfehlbarkeit zuzuschreiben.
Vertrauen verdient ein Verfahren nicht, weil es keine Fehler macht. Sondern weil seine Fehler sichtbar und korrigierbar bleiben.
Das verändert auch die Bedeutung von Misstrauen.
Eine offene Gesellschaft braucht Kritik an ihren Institutionen. Ohne sie könnten Macht, Irrtum und Interessen sich unkontrolliert verfestigen.
Aber auch Misstrauen braucht Gründe.
Wo jedes unerwünschte Ergebnis bereits als Beweis dafür gilt, dass das Verfahren manipuliert war, verliert Kritik ihre korrigierende Funktion.
Dann wird aus Misstrauen eine Gewissheit, die sich durch nichts mehr erschüttern lässt.
Verfahren allein genügen jedoch nicht.
Eine Gesellschaft kann über funktionierende Institutionen verfügen und dennoch die Fähigkeit verlieren, Konflikte miteinander auszutragen.
Dafür braucht es etwas, das schwerer institutionell herzustellen ist:
die Fähigkeit, die Welt auch aus einer Perspektive zu betrachten, die nicht die eigene ist.
Das bedeutet nicht, dem anderen recht zu geben.
Es bedeutet auch nicht, jede Position für gleichermaßen vernünftig oder moralisch vertretbar zu halten.
Es bedeutet zunächst nur anzuerkennen, dass der andere aus Erfahrungen, Interessen und Überzeugungen urteilt, die für ihn Gründe darstellen.
Erst dadurch wird Widerspruch überhaupt möglich.
Wer den anderen nur noch als dumm, manipuliert oder moralisch verdorben wahrnimmt, muss sich mit seinen Gründen nicht mehr beschäftigen.
Umgekehrt darf die Forderung nach Perspektivwechsel nicht bedeuten, jede Behauptung zu akzeptieren.
Verstehen ist nicht dasselbe wie zustimmen.
Man kann nachvollziehen, warum jemand zu einer Überzeugung gelangt ist, und ihr dennoch entschieden widersprechen.
Die Perspektive des anderen einzunehmen heißt nicht, die eigene aufzugeben.
Es heißt, die Möglichkeit anzuerkennen, dass die Welt von einem anderen Ort aus anders erscheint.
Vielleicht liegt hier ein Missverständnis moderner Öffentlichkeit.
Konflikt erscheint häufig als Zeichen dafür, dass Verständigung gescheitert ist.
Für eine offene Gesellschaft kann das Gegenteil gelten.
Wo Menschen unterschiedliche Interessen und Überzeugungen besitzen, ist Konflikt unvermeidlich. Die entscheidende Frage ist nicht, wie er verschwindet.
Sondern welche Form er annimmt.
Ein demokratischer Konflikt hält die Möglichkeit offen, dass Gegner nach der Auseinandersetzung weiterhin Teil derselben Gesellschaft sind.
Er verlangt keine Harmonie.
Aber er setzt Grenzen.
Nicht jede Differenz muss zur Feindschaft werden. Nicht jede Niederlage bedeutet Ausschluss. Nicht jeder Widerspruch stellt die Zugehörigkeit des anderen infrage.
Eine offene Gesellschaft erkennt man nicht daran, dass sie Konflikte vermeidet. Sondern daran, was sie ihren Konflikten erlaubt, zu zerstören.
Damit schließt sich der Kreis.
Eine offene Gesellschaft braucht keine einheitliche Wirklichkeit.
Sie braucht Menschen, die sich irren können.
Institutionen, die kritisiert werden können.
Verfahren, deren Ergebnisse überprüfbar bleiben.
Und Öffentlichkeiten, in denen Widerspruch nicht automatisch bedeutet, dass der andere außerhalb der gemeinsamen Welt steht.
Das ist wenig und zugleich sehr viel.
Denn eine gemeinsame Welt entsteht nicht dadurch, dass Unterschiede verschwinden.
Sie entsteht dort, wo Unterschiede ausgetragen werden können, ohne den gemeinsamen Bezug zu verlieren.
Am Morgen nach der Wahl bleiben die beiden Menschen Gegner.
Vielleicht werden sie einander auch morgen nicht überzeugen.
Entscheidend ist etwas anderes.
Dass beide noch eine Welt anerkennen, in der der andere ebenfalls vorkommt.